Während die Zahl der COVID-19-Fälle weiter zunimmt und die Debatte über die Rückkehr in die Schule immer intensiver wird, bleibt eine weitere Frage bestehen: Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um Kinder bei der Teilnahme am Sport zu schützen?
Die American Academy of Pediatrics hat vorläufige Richtlinien herausgegeben, um Kindern beizubringen, wie sie beim Sport sicher bleiben:
Der Leitfaden betont die vielen Vorteile, die Sport für Kinder mit sich bringt, darunter eine bessere körperliche Fitness, soziale Interaktion mit Gleichaltrigen sowie Entwicklung und Wachstum. Aktuelle Informationen zu COVID-19 zeigen weiterhin, dass Kinder sich seltener infizieren als Erwachsene, und wenn sie erkranken, verläuft die Krankheit meist mild. Die Teilnahme am Sport birgt jedoch das Risiko, dass Kinder Familienmitglieder oder Erwachsene, die sie trainieren, anstecken. Es wird derzeit nicht empfohlen, ein Kind vor der Teilnahme am Sport auf COVID-19 zu testen, es sei denn, das Kind hat Symptome oder war nachweislich COVID-19 ausgesetzt.
Jeder Freiwillige, Trainer, Offizielle und Zuschauer muss eine Maske tragen. Jeder sollte beim Betreten oder Verlassen von Sportanlagen eine Maske tragen. Sportler sollten Masken tragen, wenn sie sich am Spielfeldrand oder bei anstrengenden Übungen befinden. Es wird empfohlen, bei anstrengenden Übungen, Schwimmen und anderen Wasseraktivitäten sowie bei Aktivitäten, bei denen die Sicht durch die Maske beeinträchtigt werden könnte oder sie an Geräten hängen bleiben könnte (z. B. beim Turnen), keine Masken zu tragen.
Sie können auch Turngeräte für Kinder kaufen, damit sie zu Hause trainieren können. Turnrecks, Schwebebalken oder Barren für Kinder – üben Sie zu Hause, um gesund zu bleiben.
Wenn Kindersportler Anzeichen einer COVID-19-Infektion zeigen, dürfen sie nach Ablauf der empfohlenen Isolationszeit nicht mehr an Training oder Wettkämpfen teilnehmen. Bei einem positiven Testergebnis sollten die Teamverantwortlichen und das örtliche Gesundheitsamt kontaktiert werden, um eine Kontaktverfolgungsvereinbarung einzuleiten.
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Veröffentlichungszeit: 21. August 2020